Gemeinden, Kommunen, Bezirke und weitere Gebietskörperschaften erhalten von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung einen finanziellen Zuschuss, wenn diese Verbraucher:innen über ökologische Landwirtschaft sowie regionale Wertschöpfungsketten aufklären. Entsprechende Maßnahmen können beispielsweise Events oder Online- bzw. Offline-Kampagnen sein. Dabei sollten Verbraucher:innen zu den rechtlichen Vorschriften auf nationaler und EU-Ebene, der Relevanz von Partnerschaften innerhalb einer regionalen Wertschöpfungskette (z.B. Sicherung von Arbeitsplätzen) und den bevorstehenden Entwicklungen der ökologischen Landwirtschaft informiert werden.
Der Förderzuschuss beträgt bei einer Bagatellgrenze von 30.000 Euro bis zu 90% der zuschussfähigen Kosten und kann maximal über drei Jahre ausgezahlt werden.
Bei entsprechenden Partnerschaften sind auch Forschungseinrichtungen, Universitäten, Vereine, Interessenverbände und Stiftungen förderfähig, insofern diese nachweislich Kompetenzen in dem Gebiet aufweisen.


Mehr zu dem Förderprogramm erfahrt Ihr hier: www.bundesprogramm.de/was-wir-tun/projekte-foerdern/bio-wertschoepfungsketten-foerdern/informationen-zu-bio-wertschoepfungsketten

 

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