Verbraucher:innen sind im Supermarkt häufig überfordert. Die große Auswahl der Produkte erschwert zu erkennen, welche Lebensmittel mehr und welche weniger nachhaltig ist.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft möchte daher gezielt Unternehmen fördern, die nachhaltige Lebensmittel anbieten, Verbraucher:innen zu nachhaltigen Lebensmitteln aufklären und somit den Anteil nachhaltiger Produkte am Markt steigern.
Der Zuschuss ist somit an das Informieren von Verbraucher:innen und an die Absatzsteigerung der nachhaltigen Produkte gebunden.
Die Förderhöhe liegt bei 50%, maximal jedoch bei 50.000€. Einreichen könnt Ihr einen Projektantrag noch bis zum 31.05.2022.
Einen Antrag könnt Ihr als Privat- oder juristische Person, bzw. als Personenvereinigung, Unternehmen, Verband, Verein oder Stiftung stellen, wenn Ihr in Deutschland ansässig seid.
Mehr zu dem Förderprogramm erfahrt Ihr hier:

Antragsberechtigt sind natürliche Personen und juristische Personen oder Personenvereinigungen mit Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere Unternehmen, Verbände, Vereine oder Stiftungen, die überregional tätig sind.

Mehr zu dem Förderprogramm erfahrt Ihr hier: 
www.bundesprogramm.de/was-wir-tun/projekte-foerdern/informations-und-absatzfoerderung/informations-und-absatzfoerderung/infos-und-absatzfoerderung-nachhaltige-landwirtschaft

 

Bild von Bruno /Germany auf Pixabay