/>Der Innovationsgutschein Hightech Digital kann von Unternehmen beantragt werden, • die höchsten 100 Mitarbeitende beschäftigen, in Baden-Württemberg ansässig sind und deren Umsatz die Summe von 20 Millionen Euro nicht überschreitet. • Die höchsten 250 Mitarbeitende beschäftigen, in Baden-Württemberg ansässig sind und deren Umsatz die Summe von 50 Millionen Euro nicht überschreitet. Bei dieser Unternehmensgröße ist jedoch Voraussetzung, dass das Unternehmen mit einem Start-up kooperiert, und für dieses die Rolle des FuE-Dienstleisters einnimmt. Insgesamt können Antragstellende zwei Innovationsgutscheine Hightech Digital erhalten. Insbesondere die Forschungs- und Entwicklungsinitiativen in den Bereichen digitale Transformation, Industrie 4.0, Konnektivität, IoT, Smart Services, Big Data, Automatisierung, Simulation, VR und AR sowie Embedded Systems werden gefördert. Konkret gefördert wird die Beauftragung externer FuE-Einrichtungen und Materialkosten die bei Entwicklungsleistungen innerhalb des Unternehmens anfallen.

Mehr zu dem Innovationsgutschein Hightech-Digital könnt Ihr hier erfahren: wm.baden-wuerttemberg.de/de/innovation/innovationsgutscheine/innovationsgutschein-hightech-digital/

 

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay