Wie angekündigt wollen wir zusammen mit Euch im Februar auf das Thema Finanzen schauen. Denn es treten derzeit immer mehr politische Regelungen in Kraft, die dazu führen sollen, dass unsere Wirtschaft innerhalb von ein paar Jahrzehnten auf Klimaneutralität hin umgebaut wird.

Einer der Pfeiler für diese Transformation sind Investitionen und Kapitalströme. Und so ist nicht verwunderlich, dass im Zentrum dieser Jahrhundertaufgabe jetzt mit großem regulatorischem Druck im Gepäck die Banken stehen: Denn sie haben es in der Hand, in welche Technologien, Produkte, Regionen investiert wird und wofür. Allerdings ist es gar nicht so einfach, festzulegen, wann eine Investition nachhaltig ist.

Wir wollen diese Prozesse und den Link zu jedem Einzelnen an einem Beispiel verdeutlichen: Dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Was hat das mit der Wirtschaft, den Banken und uns selbst zu tun?

Unternehmen müssen immer wieder Lage- und Geschäftsberichte anfertigen, damit sie nicht nur ihren Banken gegenüber darlegen, wie erfolgreich und zukunftssicher ihr Geschäftsmodell ist. Allerdings hat die Politik in den vergangenen Jahren auf EU- und nationaler Ebene immer strengere Regelwerke erlassen, die genau vorschreiben, wie und in welchem Umfang darin nun konkret über Nachhaltigkeitsaspekte Auskunft gegeben werden muss. Es ist klar festgelegt, dass ab einer gewissen Unternehmensgröße bestimmte Nachhaltigkeitskennzahlen regelmäßig offengelegt werden müssen. Und: Es kann einen sogar treffen, wenn man unterhalb dieser Grenze liegt, denn wenn man Zulieferer für ein berichtspflichtiges Unternehmen ist, kann dieses verlangen, dass man ihm berichtet, wie es um die eigene Nachhaltigkeit bestellt ist.

Was bedeutet das jetzt für Banken? Und für den Einzelnen? Nun: Die Banken selbst müssen in den kommenden Jahren sehr genau erfassen und berichten, wie sehr die Unternehmen und Wirtschaftsaktivitäten, die von ihnen finanziert werden, Nachhaltigkeit umsetzen oder berücksichtigen. Die Daten sind noch lückenhaft, aber überall arbeiten Unternehmen und Banken fieberhaft daran, diese Lücken zu schließen.

Und der/die Einzelne? Vor Jahren waren Grüne Investments noch relativ stark Nischenprodukte. Jetzt kann ich beim Umgang mit meinen eigenen Finanzen immer besser darauf achten, bei welcher Bank ich Kunde bin und genau darauf schauen, worin die Bank mein Geld wiederum mitinvestiert. Festgeschrieben ist dies z.B. in der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR), laut der ich als Anleger darauf hingewiesen werden muss, welche Aspekte von Nachhaltigkeit ein Fonds berücksichtigt.

Es ist natürlich immer noch so, dass hier große Herausforderungen im Bereich von Definitionen usw. bestehen. Daher werden wir uns in den Folgebeiträgen u.a. auch kritisch mit den Herausfoderungen auseinandersetzen, die diese Nachweispflichten mit sich bringen. Nachhaltigkeit, so zeigt sich, ist ganzheitlich - und führt auch oft dazu, dass bei widerstreitenden Einzelaspekten eine Abwägung getroffen werden muss. Aber dass generell immer stärker zur Nachhaltigkeit Stellung bezogen werden muss und zumindest mittelfristig hoffentlich vom großen Kapitalstrom bis zum kleinen Anlageprodukt Nachhaltigkeit überall immer klarer überprüfbar wird, ist ein begrüßenswerter und absolut wichtiger Umstand, wie wir finden!

Im weiteren Verlauf werden wir für Euch an dieser Stelle zu dem Thema Interviews mit Experten führen. Wir freuen uns schon darauf!