Um Menschen zu motivieren, lieber zu Fuß oder mit dem Rad von A nach B zukommen, sind gute Rad- und Fußwege eine wichtige Voraussetzung. Daher möchte das Land Baden-Württemberg im Rahmen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes Unternehmen und Kommunen fördern, die die Infrastruktur für Fußgäner:innen und Radfahrer:innen optimieren. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und deckt maximal die Hälfte der Ausgaben ab.

Gefördert werden beispielsweise, wenn separat geführte Rad- und Fußgängerwege oder Fahrradstellplätze gebaut bzw. ausgebaut werden. Auch die Optimierung von Fußgängerwegen durch Sitzmögichkeiten und sanitäre Anlagen kann förderfähig sein.

Bei Fahrradabstellanlagen und bei Sitzmöbeln und Sanitäranlagen wird die Zuwendung je nach Infrastruktur pauschaliert. Die Pauschalsätze betragen je nach Art des Vorhabens zwischen EUR 120 und EUR 30.000 je Objekt.

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise und Kommunen sowie kommunale Zusammenschlüsse. Zudem können auch Unternehmen und Baullastträger von dem Förderprogramm profitieren. 

Hier könnt Ihr mehr erfahren: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Baden-Wuerttemberg/durchfuehrung-lgvfg-rad-fussverkehr.html