Die Überlebensfähigkeit kleiner und mittelständischer Unternehmen liegt auch in ihrer Innovationskraft. Genau diese möchte das Land Baden-Württemberg mit ihren Innovationsgutscheinen unterstützen. Unternehmen mit Sitz im Ländle und höchstens 100 Beschäftigten, deren Jahresumsatz maximal 20 Millionen Euro beträgt, erhalten bei der Beauftragung von externen Entwicklungs- und Forschungsdienstleistungen Gutscheine im Wert von 2.500 Euro (Innovationsgutschein A) bzw. 5.000 Euro (Innovationsgutschein B).
Die beiden Innovationsgutscheine können kombiniert und jährlich beantragt werden.

Mehr dazu erfahrt Ihr hier: wm.baden-wuerttemberg.de/de/innovation/innovationsgutscheine/innovationsgutscheine-a-und-b/

 

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